
Häusliche Krankenpflege
Medizinisch versorgt. Zuhause geborgen.
Auch wenn medizinische Unterstützung notwendig wird, kann Ihr Zuhause Ihr vertrauter Lebensmittelpunkt bleiben. Wir begleiten Sie mit pflegerischer Versorgung nach ärztlicher Verordnung.
Die Hilfe, die
zu Ihnen passt.
Die Behandlungspflege richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und dem individuell vereinbarten Leistungsumfang. In einem persönlichen Gespräch prüfen wir, welche Versorgung wir in Ihrer Situation übernehmen können.
Medikamentengabe
Unterstützung bei der verordneten Medikamentengabe entsprechend dem aktuellen ärztlichen Plan. Änderungen werden nicht eigenständig vorgenommen, sondern mit der behandelnden Praxis abgestimmt.
Wundversorgung
Versorgung und Beobachtung von Wunden nach ärztlicher Verordnung. Auffälligkeiten werden im Rahmen der Versorgung dokumentiert und mit den zuständigen Behandelnden abgestimmt.
Injektionen & Kompression
Verordnete Injektionen und Unterstützung bei der Kompressionsversorgung, sofern diese zum vereinbarten und fachlich möglichen Leistungsumfang gehören.
Gemeinsam abgestimmt
Für eine nachvollziehbare Versorgung stimmen wir die pflegerischen Maßnahmen bei Bedarf mit Ihrer Arztpraxis ab. Angehörige beziehen wir auf Ihren Wunsch ein.

Wann diese Unterstützung
helfen kann.
Zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer längerfristigen Erkrankung: Wenn verordnete Maßnahmen zuhause nicht selbstständig durchgeführt werden können, kann häusliche Krankenpflege infrage kommen.
Das besprechen wir gemeinsam
- Liegt eine aktuelle ärztliche Verordnung vor?
- Welche Maßnahmen und welcher Zeitraum sind verordnet?
- Gibt es einen Medikamentenplan oder Entlassungsunterlagen?
Sie müssen nicht alles vorab wissen. Wir gehen die Fragen in Ruhe mit Ihnen durch.
Ihre Situation besprechenUnd wie ist das
mit den Kosten?
Häusliche Krankenpflege kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden. Hierfür sind in der Regel eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Gesetzliche Zuzahlungen können anfallen.
0176 31529063Bedarf verstehen
Wir sprechen darüber, welche Unterstützung Sie benötigen.
Möglichkeiten klären
Leistungen, mögliche Kostenträger und offene Fragen werden gemeinsam geprüft.
Bewusst entscheiden
Umfang und Kosten werden vor Beginn vereinbart – damit Sie wissen, woran Sie sind.
Häusliche Krankenpflege in München Ost
Sie suchen Unterstützung in Bogenhausen, Haidhausen, Trudering, Riem oder Perlach? Sprechen Sie mit uns über Ihren Bedarf. Auch Anfragen aus den umliegenden Gemeinden nehmen wir gerne auf.
Zur regionalen Orientierung: Ismaning, Unterföhring, Aschheim, Feldkirchen, Haar, Unterhaching, Neubiberg, Ottobrunn.
Die genannten Orte sind keine verbindliche Versorgungszusage. Ob die gewünschte Leistung an Ihrer Adresse verfügbar ist, bestätigen wir persönlich.
Ihre Fragen zu
Häusliche Krankenpflege.
Ist häusliche Krankenpflege dasselbe wie Grundpflege?
Nein. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung. Grundpflege unterstützt beispielsweise bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Beide Bereiche können sich je nach Bedarf ergänzen.
Wer stellt die Verordnung aus?
Die Verordnung wird von einer behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt ausgestellt. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch das Entlassmanagement ein Ansprechpartner sein.
Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten?
Eine Kostenübernahme hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Genehmigung der Krankenkasse ab. Gesetzliche Zuzahlungen können anfallen. Wir versprechen keine pauschale Kostenübernahme.

